
Man spricht von verdunkeltem Adel, wenn der Adel einer Familie nach mehr als zwei Generationen nicht mehr geführt wurde. Dabei konnte es vorkommen, dass er vergessen wurde. Bei Bekanntwerden des ursprünglichen Adels konnte er rechtlich wieder aufgenommen werden, wobei aber faktisch im Allgemeinen von den Adelsbehörden eine Bestätigung erlassen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verdunkelter_Adel

Adel, der über zwei Generationen nicht mehr geführt wurde. Grundsätzlich konnte der Adel schon nach gemeinem Recht durch Nichtgebrauch nicht verloren gehen, d.h., daß seine Wiederaufnahme auch nach langem Nichtgebrauch ohne obrigkeitliche Genehmigung zulässig war. Wenn der Adel nicht mehr bekannt war, war sein Nachweis höchstens aus faktische...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/V/Verdunkelter_Adel/verdunkelter_adel.htm
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